Rechtsanwalt

Stephan Reiffen

Fachanwalt für Strafrecht

Strategie steht am Anfang jeden Erfolges

Was Sie wissen sollten!

Jedes Ermit­tlungsver­fahren, jedes Strafver­fahren und jed­er Rechts­fall wird von ganz indi­vidu­ellen Fak­toren geprägt, auf die es einzuge­hen gilt. Mit langjähriger Beruf­ser­fahrung und Kom­pe­tenz begleite ich Sie durch Ihr Ver­fahren und entwick­le die für Sie richtige Strategie.

Sehr häu­fig wer­den bere­its im Ermit­tlungsver­fahren die Weichen gestellt und hier­bei entschei­dende Fehler gemacht, die später nur schw­er oder gar nicht zu kor­rigieren sind. Die rechtzeit­ige Inanspruch­nahme fachkundi­ger Beratung ist daher unerlässlich.

Warum wir?

Es gibt viele Anwalt­skan­zleien, die gute Arbeit leis­ten. Der Ein­satz und das Engage­ment machen den entschei­den­den Unter­scheid aus. Wir respek­tieren unsere Klien­ten und deren Lebenslage, und dieser Respekt wird auch wieder an uns reflek­tiert. Das unter­schei­det uns von anderen.

Wir beant­worten gerne Ihre Fra­gen und ver­sich­ern Ihnen schon heute unsere größte Aufmerk­samkeit. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Stephan Reiffen — Zur Person

Nach dem Studi­um der Rechtswis­senschaft an der Uni­ver­sität Göt­tin­gen und Able­gung des zweit­en juris­tis­chen Staat­sex­a­m­ens in Ham­burg war Recht­san­walt Reif­f­en zunächst im benach­barten Landgerichts­bezirk Itze­hoe als Soz­ius ein­er renom­mierten Anwalts- und Notari­atskan­zlei tätig.

1990 erfol­gte der Wech­sel nach Pas­sau, wo seit­dem die Anwalt­stätigkeit in ver­schiede­nen Sozi­etäten und seit 2017 in Büro­ge­mein­schaft mit ein­er Kol­le­gin und zwei Kol­le­gen aus­geübt wird.

Im Jahr 2005 wurde Her­rn Recht­san­walt Reif­f­en als erstem Recht­san­walt im Landgerichts­bezirk Pas­sau von der Recht­san­walt­skam­mer München die Erlaub­nis erteilt, die Beze­ich­nung „Fachan­walt für Strafrecht“ zu führen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Der Schw­er­punkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt auf allen Facetten des Straf- und Ord­nungswidrigkeit­en­rechts, ins­beson­dere Strafver­fahren im Gesund­heitswe­sen, Wirtschaftsstrafrecht, Steuer­strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Gewalt- und Ver­mö­gens­de­lik­te sowie Betäubungsmittelstrafrecht.

Im Zuge dessen ergeben sich nicht sel­ten Bezüge zum Ziv­il- und Fam­i­lien­recht, sodass auch der­ar­tige Man­date zum Kan­zleiall­t­ag gehören.

Strafrechtliche Man­date wer­den bun­desweit bearbeitet. 

Ein beson­dere Schw­er­punkt ist das Arztstrafrecht.

 

Arztstrafrecht

Mit zunehmender Ten­denz ger­at­en Ärzte, Zah­närzte und son­stige Dien­stleis­ter im Gesund­heitswe­sen (z.B. Ambu­lante Pflege­di­en­ste) in das Visi­er der Ermit­tlungs­be­hör­den. So hat beispiel­sweise sich im Arzt­strafrecht die Anzahl der ein­geleit­eten Ermit­tlungsver­fahren in den let­zten Jahren mehr als verzehn­facht. Dies ist auch dadurch bed­ingt, dass hier­für eigens Schw­er­punk­t­staat­san­waltschaften gebildet wur­den, welche mit hochqual­i­fiziertem Per­son­al aus­ges­tat­tet sind.

Mit eben­falls zunehmender Ten­denz rückt eine Arma­da von Ermit­tlungs­beamten und ‑beamtin­nen aus, um die Prax­is­räume sowie die Pri­vat­woh­nung des beschuldigten Arztes zu durch­suchen. Oft­mals ist der Anfangsver­dacht nieder­schwellig, sodass die Ver­hält­nis­mäßigkeit nicht gewahrt ist und es ver­wun­dern muss, wie oft der­ar­tige Beschlüsse durch die Ermit­tlungsrichter unter Ver­let­zung des Grund­satzes der Ver­hält­nis­mäßigkeit „abge­seg­net“ werden.

Im Falle ein­er solchen Durch­suchung gilt es Ruhe zu bewahren und sofort fachan­waltliche Hil­fe in Anspruch zu nehmen. Auf keinen Fall sollte mit den Ermit­tlern disku­tiert wer­den und auf keinen Fall Angaben zu den erhobe­nen Vor­wür­fen gemacht wer­den. Sie haben das Recht zu schweigen! Auf keinen Fall müssen Sie ein­er polizeilichen Vernehmungsauf­forderung (oft­mals schon vor Ort vor­ge­tra­gen) Folge leis­ten. Sie haben das Recht, sofort vor Beginn der Maß­nahme einen Anwalt zu kon­tak­tieren. Dieser prüft den Durch­suchungs­beschluss auf Recht­mäßigkeit. Auf keinen Fall geben Sie Pass­wörter Ihrer PCs her­aus. Beste­hen Sie auf die Aushändi­gung eines genauen Verze­ich­niss­es sämtlich­er beschlagnahmter Unter­la­gen und Gegen­stände, z.B. Com­put­er, Lap­tops etc.

 

Was ver­ste­ht man unter Abrechnungsbetrug?

Ein Abrech­nungs­be­trug ist dann gegeben, wenn ein Arzt wissentlich und wil­lentlich die Krankenkasse, die pri­vate Kranken­ver­sicherung und/oder seinen Patien­ten täuscht, indem er Leis­tun­gen abrech­net, die er nicht oder nicht in diesem Umfang erbracht hat, um dadurch einen rechtswidri­gen Ver­mö­gensvorteil zu erlan­gen. Hierunter fällt auch die Abrech­nung unter einem falschen Rech­nungs­da­tum wenn der Arzt hier­durch anstrebt, Leis­tungsauss­chlüsse oder Höch­st­be­tragsregelun­gen der Krankenkassen zu umgehen.

 

Welche Kon­se­quen­zen drohen?

Sollte durch ein strafrechtlich nachgewiesenes Ver­hal­ten ein Hon­o­rarschaden bei der KV bzw. den Kos­ten­trägern ent­standen sein, sieht sich der Beschuldigte einem soge­nan­nten Hon­o­rar­berich­ti­gungsver­fahren aus­ge­set­zt mit möglicher­weise mas­siv­en wirtschaftlichen Fol­gen. Daneben hat es jedoch mit dem strafrechtlichen Ermit­tlungsver­fahren bzw. dem sich anschließen­den Gerichtsver­fahren nicht sein Bewen­den. Vielmehr schließt sich in der Regel ein beruf­s­gerichtlich­es Ver­fahren an, welch­es vom Vor­stand der zuständi­gen Ärztekam­mer beantragt wird. In diesem Ver­fahren kön­nen Geld­bußen bis zu € 50.000,00 aus­ge­sprochen wer­den und auch fest­gestellt wer­den, dass der/die Beschuldigte unwürdig ist, den Beruf des Arztes auszuüben.

Sofern beim Abrech­nungs­be­trug gegen ver­tragsärztliche Pflicht­en ver­stoßen wird, zieht dies darüber hin­aus beim Ver­tragsarzt ein soge­nan­ntes Diszi­pli­narver­fahren nach sich. In schw­eren Fällen dro­ht neben Geld­bußen die Anord­nung, dass die Zulas­sung bis zu zwei Jahre ruht.

Die noch schär­fere Waffe ist das Zulas­sungsentziehungsver­fahren, wonach nach der ständi­gen Recht­sprechung des BSG eine gröbliche Pflichtver­let­zung zur Entziehung der Zulas­sung führt. Ein solch­es Ver­fahren kann somit exis­ten­zver­nich­t­end sein. Ist ein Zulas­sungsentziehungsver­fahren anhängig, schließt dies gle­ichzeit­ig jedoch die Durch­führung eines Diszi­pli­narver­fahrens aus.

Die betrof­fene Ärztin bzw. der betrof­fene Arzt sehen sich also – anders als ein nor­maler Beschuldigter – mehreren Ver­fahren aus­ge­set­zt, welche par­al­lel zueinan­der geführt wer­den kön­nen. Es kommt somit zum strafrechtlichen Ermit­tlungsver­fahren ein Beruf­s­gerichtsver­fahren, ein Diszi­pli­nar- oder Zulas­sungsentziehungsver­fahren sowie ein Ver­fahren zur Entziehung der Appro­ba­tion in Frage. Let­zteres Ver­fahren zielt sowohl auf die pri­vatärztliche als auch auf die ver­tragsärztliche Tätigkeit ab. Die Appro­ba­tions­be­hörde kann die Appro­ba­tion entziehen, wenn der Vor­wurf der­art schw­er­wiegend ist, dass eine Unwürdigkeit oder Unzu­ver­läs­sigkeit zur ärztlichen Beruf­sausübung vorliegt.

 

Faz­it:

Ermit­tlungsver­fahren im Medi­zin­strafrecht sind mit erhe­blichen exis­ten­zge­fährden­den Risiken ver­bun­den. Sie bedür­fen daher ein­er sorgfälti­gen Vertei­di­gung und umfassender Beratung im Hon­o­rar­recht (siehe „Koop­er­a­tionspart­ner“).

 

Unser kompetentes Team

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Susanne Ratjen, Ehefrau

Bachelor of Arts, Univ. of Melbourne

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Melanie Niederhuber

Rechtsanwaltsfachangestellte und langjährige Mitarbeiterin, die bereits ihre Berufsausbildung in der Kanzlei Reiffen absolvierte

Die Kanzlei

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Die Kanzleiräume befinden sich im ersten Obergeschoß eines historischem Altstadthauses, am Rande der Fußgängerzone mit Blick auf die Donau. Sämtliche Gerichte sind schnell zu Fuß zu erreichen. Die JVA Passau liegt ebenfalls wenige Gehminuten entfernt. Parkmöglichkeiten sind kanzleinah an der Donaulände und in den Parkhäusern Schanzl und City vorhanden. 

Jede Per­son, die ein­er Straftat angeklagt ist, gilt bis zum geset­zlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig! Jedem Angeklagten wird die Achtung der Vertei­di­gungsrechte gewährleis­tet und die unent­geltliche Unter­stützung durch einen Dol­metsch­er gewährt.

 

 

Auszug aus Artikel 48 der EU Charter of Fundamental Rights

 

 

Medien-Echo

Großes bun­desweites Medi­ene­cho fand die Vertei­di­gung des einzi­gen aus der Deutschen Bun­desli­ga betrof­fe­nen Schied­srichters im soge­nan­nten Hoyzer/Sapina Wettskan­dal. Das Ver­fahren endete mit ein­er Ein­stel­lung, der Schied­srichter wurde vom DFB entschädigt.

Von 2015 bis 2017 vertei­digte RA Reif­f­en einen der Mit­beteiligten im soge­nan­nten S+K Immo­bilien­prozess, welch­er zu den umfan­gre­ich­sten Wirtschaftsstrafver­fahren des ver­gan­genen Jahrzehnts gehörte.

2018 erfol­gte vor dem Landgericht Hof die Vertei­di­gung eines der bei­den Angeklagten im ersten Großver­fahren gegen chi­ne­sis­che Online­händler wegen des Vor­wurfs der Hin­terziehung von Umsatzs­teuer sowie Zöllen (siehe Bericht Bay­erisches Fernse­hen vom 04.11.2018)

Unsere Kooperationskanzlei

Wir kooperieren mit ein­er der namhaftesten Kan­zleien im Medi­z­in­recht, welche bere­its seit Mitte der 80er Jahre den Tätigkeitss­chw­er­punkt auf das Sozialver­sicherungsrecht der ärztlichen, ins­beson­dere zah­närztliche Leis­tungser­bringer setzt.

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Wittgasse 9
94032 Pas­sau

Tel.: +49 851 4906320
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Email: reiffen@donaukanzlei.de

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Di — Do: 08:45 — 12:45 h

Besprechung­ster­mine sind jed­erzeit nach Vere­in­barung möglich.
Sofor­tige Kon­tak­tauf­nahme per Email über das Formular.

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