Was Sie wissen sollten!
Jedes Ermittlungsverfahren, jedes Strafverfahren und jeder Rechtsfall wird von ganz individuellen Faktoren geprägt, auf die es einzugehen gilt. Mit langjähriger Berufserfahrung und Kompetenz begleite ich Sie durch Ihr Verfahren und entwickle die für Sie richtige Strategie.
Sehr häufig werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen gestellt und hierbei entscheidende Fehler gemacht, die später nur schwer oder gar nicht zu korrigieren sind. Die rechtzeitige Inanspruchnahme fachkundiger Beratung ist daher unerlässlich.
Warum wir?
Es gibt viele Anwaltskanzleien, die gute Arbeit leisten. Der Einsatz und das Engagement machen den entscheidenden Unterscheid aus. Wir respektieren unsere Klienten und deren Lebenslage, und dieser Respekt wird auch wieder an uns reflektiert. Das unterscheidet uns von anderen.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen und versichern Ihnen schon heute unsere größte Aufmerksamkeit. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Stephan Reiffen — Zur Person
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen und Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens in Hamburg war Rechtsanwalt Reiffen zunächst im benachbarten Landgerichtsbezirk Itzehoe als Sozius einer renommierten Anwalts- und Notariatskanzlei tätig.
1990 erfolgte der Wechsel nach Passau, wo seitdem die Anwaltstätigkeit in verschiedenen Sozietäten und seit 2017 in Bürogemeinschaft mit einer Kollegin und zwei Kollegen ausgeübt wird.
Im Jahr 2005 wurde Herrn Rechtsanwalt Reiffen als erstem Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Passau von der Rechtsanwaltskammer München die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt auf allen Facetten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere Strafverfahren im Gesundheitswesen, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Gewalt- und Vermögensdelikte sowie Betäubungsmittelstrafrecht.
Im Zuge dessen ergeben sich nicht selten Bezüge zum Zivil- und Familienrecht, sodass auch derartige Mandate zum Kanzleialltag gehören.
Strafrechtliche Mandate werden bundesweit bearbeitet.
Ein besondere Schwerpunkt ist das Arztstrafrecht.
Arztstrafrecht
Mit zunehmender Tendenz geraten Ärzte, Zahnärzte und sonstige Dienstleister im Gesundheitswesen (z.B. Ambulante Pflegedienste) in das Visier der Ermittlungsbehörden. So hat beispielsweise sich im Arztstrafrecht die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren mehr als verzehnfacht. Dies ist auch dadurch bedingt, dass hierfür eigens Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet wurden, welche mit hochqualifiziertem Personal ausgestattet sind.
Mit ebenfalls zunehmender Tendenz rückt eine Armada von Ermittlungsbeamten und ‑beamtinnen aus, um die Praxisräume sowie die Privatwohnung des beschuldigten Arztes zu durchsuchen. Oftmals ist der Anfangsverdacht niederschwellig, sodass die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist und es verwundern muss, wie oft derartige Beschlüsse durch die Ermittlungsrichter unter Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit „abgesegnet“ werden.
Im Falle einer solchen Durchsuchung gilt es Ruhe zu bewahren und sofort fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf keinen Fall sollte mit den Ermittlern diskutiert werden und auf keinen Fall Angaben zu den erhobenen Vorwürfen gemacht werden. Sie haben das Recht zu schweigen! Auf keinen Fall müssen Sie einer polizeilichen Vernehmungsaufforderung (oftmals schon vor Ort vorgetragen) Folge leisten. Sie haben das Recht, sofort vor Beginn der Maßnahme einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser prüft den Durchsuchungsbeschluss auf Rechtmäßigkeit. Auf keinen Fall geben Sie Passwörter Ihrer PCs heraus. Bestehen Sie auf die Aushändigung eines genauen Verzeichnisses sämtlicher beschlagnahmter Unterlagen und Gegenstände, z.B. Computer, Laptops etc.
Was versteht man unter Abrechnungsbetrug?
Ein Abrechnungsbetrug ist dann gegeben, wenn ein Arzt wissentlich und willentlich die Krankenkasse, die private Krankenversicherung und/oder seinen Patienten täuscht, indem er Leistungen abrechnet, die er nicht oder nicht in diesem Umfang erbracht hat, um dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Hierunter fällt auch die Abrechnung unter einem falschen Rechnungsdatum wenn der Arzt hierdurch anstrebt, Leistungsausschlüsse oder Höchstbetragsregelungen der Krankenkassen zu umgehen.
Welche Konsequenzen drohen?
Sollte durch ein strafrechtlich nachgewiesenes Verhalten ein Honorarschaden bei der KV bzw. den Kostenträgern entstanden sein, sieht sich der Beschuldigte einem sogenannten Honorarberichtigungsverfahren ausgesetzt mit möglicherweise massiven wirtschaftlichen Folgen. Daneben hat es jedoch mit dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. dem sich anschließenden Gerichtsverfahren nicht sein Bewenden. Vielmehr schließt sich in der Regel ein berufsgerichtliches Verfahren an, welches vom Vorstand der zuständigen Ärztekammer beantragt wird. In diesem Verfahren können Geldbußen bis zu € 50.000,00 ausgesprochen werden und auch festgestellt werden, dass der/die Beschuldigte unwürdig ist, den Beruf des Arztes auszuüben.
Sofern beim Abrechnungsbetrug gegen vertragsärztliche Pflichten verstoßen wird, zieht dies darüber hinaus beim Vertragsarzt ein sogenanntes Disziplinarverfahren nach sich. In schweren Fällen droht neben Geldbußen die Anordnung, dass die Zulassung bis zu zwei Jahre ruht.
Die noch schärfere Waffe ist das Zulassungsentziehungsverfahren, wonach nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine gröbliche Pflichtverletzung zur Entziehung der Zulassung führt. Ein solches Verfahren kann somit existenzvernichtend sein. Ist ein Zulassungsentziehungsverfahren anhängig, schließt dies gleichzeitig jedoch die Durchführung eines Disziplinarverfahrens aus.
Die betroffene Ärztin bzw. der betroffene Arzt sehen sich also – anders als ein normaler Beschuldigter – mehreren Verfahren ausgesetzt, welche parallel zueinander geführt werden können. Es kommt somit zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ein Berufsgerichtsverfahren, ein Disziplinar- oder Zulassungsentziehungsverfahren sowie ein Verfahren zur Entziehung der Approbation in Frage. Letzteres Verfahren zielt sowohl auf die privatärztliche als auch auf die vertragsärztliche Tätigkeit ab. Die Approbationsbehörde kann die Approbation entziehen, wenn der Vorwurf derart schwerwiegend ist, dass eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur ärztlichen Berufsausübung vorliegt.
Fazit:
Ermittlungsverfahren im Medizinstrafrecht sind mit erheblichen existenzgefährdenden Risiken verbunden. Sie bedürfen daher einer sorgfältigen Verteidigung und umfassender Beratung im Honorarrecht (siehe „Kooperationspartner“).
Unser kompetentes Team
Susanne Ratjen, Ehefrau
Bachelor of Arts, Univ. of Melbourne
Melanie Niederhuber
Rechtsanwaltsfachangestellte und langjährige Mitarbeiterin, die bereits ihre Berufsausbildung in der Kanzlei Reiffen absolvierte
Die Kanzlei
Die Kanzleiräume befinden sich im ersten Obergeschoß eines historischem Altstadthauses, am Rande der Fußgängerzone mit Blick auf die Donau. Sämtliche Gerichte sind schnell zu Fuß zu erreichen. Die JVA Passau liegt ebenfalls wenige Gehminuten entfernt. Parkmöglichkeiten sind kanzleinah an der Donaulände und in den Parkhäusern Schanzl und City vorhanden.
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig! Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet und die unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher gewährt.
Auszug aus Artikel 48 der EU Charter of Fundamental Rights
Medien-Echo
Großes bundesweites Medienecho fand die Verteidigung des einzigen aus der Deutschen Bundesliga betroffenen Schiedsrichters im sogenannten Hoyzer/Sapina Wettskandal. Das Verfahren endete mit einer Einstellung, der Schiedsrichter wurde vom DFB entschädigt.
Von 2015 bis 2017 verteidigte RA Reiffen einen der Mitbeteiligten im sogenannten S+K Immobilienprozess, welcher zu den umfangreichsten Wirtschaftsstrafverfahren des vergangenen Jahrzehnts gehörte.
2018 erfolgte vor dem Landgericht Hof die Verteidigung eines der beiden Angeklagten im ersten Großverfahren gegen chinesische Onlinehändler wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Umsatzsteuer sowie Zöllen (siehe Bericht Bayerisches Fernsehen vom 04.11.2018)
Wittgasse 9
94032 Passau
Tel.: +49 851 4906320
Fax: +49 851 4906310
Email: reiffen@donaukanzlei.de
Bürozeiten:
Di — Do: 08:45 — 12:45 h
Besprechungstermine sind jederzeit nach Vereinbarung möglich.
Sofortige Kontaktaufnahme per Email über das Formular.